Liebe Leser,
mir wurde zugetragen dass eine „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb“ im Moment Abmahnungen wegen unvollständigem Impressum versendet. Konkret geht es um fehlende Angaben des Diensteanbieters (Heilpraktikers) und der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Bitte beachten Sie § 5 TMG. Sie müssen als Heilpraktiker gem Nr 3 angeben, welche behördliche Zulassung Sie erlangt haben (ich empfehle auch immer den Zeitpunkt der Erlangung und die Behörde anzugeben, welche die Zulassung erteilt hat) und Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde machen (komplette Anschrift, nebst Kontaktdaten und Link zur Homepage).
Erfüllen Sie obige Angaben nicht, können Sie im Zweifel abgemahnt werden. Dieses Geld können Sie sich wirklich sparen.
Bei Fragen zum Impressum sprechen Sie mich gerne an. Wenn ich Ihnen nicht weiterhelfen kann (oder aus rechtlichen Gründen darf) vermittle ich Sie gerne an einen guten Rechtsanwalt.
Herzliche Grüße
Claudia Hönig