Gerade eben erfahre ich, dass Facebook für eine Verlinkung von einer Benutzer-Webseite auf das Facebookprofil des Nutzers lediglich das „f“-Logo freigegeben hat. Wer dies mit dem ausgeschriebenen facebook-Logo tut, verstösst gegen das gültige Markenrecht.
Also für die Verlinkung nur diesen Button nutzen:
Ich gebe zu: Ich bin geplättet.
Ihre Claudia Hönig